logosvSV "Am Gorbitzbach" e.V.

der Verein seit 1989 für Tischtennis | Volleyball | Aerobic | Gymnastik | Badminton

für Kinder & Erwachsene in Dresden

Finanzordnung (gültig ab 01.01.2020)

1. Aufnahmebeitrag

1.1. Der Aufnahmebeitrag für neue Vereinsmitglieder beträgt ab 01.01.2002:
• 5.00 € für Erwachsene
• 2.50 € für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
und ist mit der vom Vorstand bestätigten Aufnahme zu entrichten.

2. Monatlicher Mitgliedsbeitrag / Kassierungsform

2.1. Der monatliche Mitgliedsbeitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einem sportgruppenspezifischen Zusatzbeitrag.

Grundbeitrag
• 4.00 € für Erwachsene, ALG-1-Empfänger und Rentner
• 3.00 € für Studenten, Azubis, Hartz-IV-Empfänger und Jugendliche über 16 Jahre
• 2.00 € für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Zusatzbeitrag
• 2.00 € für Mitglieder der Abteilung Tischtennis
• 1.00 € für Mitglieder der Abteilung Volleyball

Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge wird auf der Mitgliedskarte vermerkt.

2.2. Die Kassierung erfolgt jährlich im Voraus. In begründeten Ausnahmefällen ist eine halbjährige Kassierung möglich. Die Entscheidung trifft der zuständige Kassierer.

2.3. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind fällig bis einschließlich des Monats, in dem das Vereinsmitglied schriftlich seinen Austritt aus dem Verein erklärt. Es besteht Bringepflicht für Mitglieder und Gäste.

2.4. Bei Zahlungsrückstand von mehr als 6 Monaten und erfolgter Mahnung erlischt die Mitgliedschaft (vergl. Satzung § 4 (3)). Die Beitragspflicht besteht dann bis zum Monat des vom Vorstand beschlossenen Ausschlusses des Vereinsmitgliedes und kann ggf. durch Anwendung von Rechtsmitteln eingefordert werden.

2.5. Auf Antrag von Mitgliedern kann der Vorstand in begründeten Fällen eine ruhende Mitgliedschaft bewilligen. Diese kann für längstens 12 Monate gewährt werden und ist danach ggf. neu zu beantragen.

2.6. Bei ordnungsgemäßer Beitragszahlung besteht für die Mitglieder des Vereines Unfall-Versicherungsschutz für alle im Rahmen des Vereins ausgeübten Aktivitäten einschließlich Wege-Unfall-Versicherung.

3. Sonstige Einnahmen

3.1. Sonstige Einnahmequellen des Vereins sind eventuelle Spenden, Startgelder, Werbeeinnahmen und Fördermittel.

4. Gäste-Status

4.1. Nicht-Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, im Verein einen Antrag auf Gäste-Status zu stellen.

4.2. Der Gast zahlt einen monatlichen Gästebeitrag und erwirbt mit der ausgehändigten Gäste-Karte das Recht auf Teilnahme am Sportgruppenbetrieb innerhalb des Sportvereins.

4.3. Ein Versicherungsschutz entsprechend Punkt 2.5 ergibt sich bei Gäste-Status nicht!

4.4. Der Gäste-Beitrag ist für die Monate fällig, an denen der Gast mindestens einmal am Trainings- oder Wettkampfbetrieb der entsprechenden Sportgruppe teilgenommen hat.

4.5. Die Zahlungsmodalitäten für Gäste legt der jeweilige Übungsgruppen-Kassierer fest. Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung führt automatisch (d.h. ohne Mahnung) zum Verlust des Gäste-Status. Offene Beitragsforderungen können ggf. mit Rechtsmitteln beigetrieben werden.

4.6. Die Höhe des monatlichen Gäste-Beitrages ergibt sich aus der Beitragsstaffelung in Punkt 2.1. zuzüglich 0.50 € / Monat. Die Entrichtung wird auf der Gäste-Karte vermerkt.

5. Verwendung von finanziellen Mitteln des Vereins

5.1. Die Verwendung von finanziellen Mitteln des Vereins erfolgt lt. Jahres-Haushaltsplan nach Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung.

5.2. Darüber hinausgehende oder kurzfristig notwendige Ausgaben oder Zahlungen sind vom Erweiterten Vorstand zu bestätigen, wenn sie die Höhe von 75.00 € übersteigen.

5.3. Übungsleiter-Vergütungen erfolgen entsprechend der vom Vorstand bestätigten und gültigen Übungsleiterverträge gemäß Übungsleiter-Vergütungsrichtlinie.

6. Kassenprüfung und Revision

6.1. Der Kassenprüfer kontrolliert den gesamten Zahlungsverkehr des Sportvereins, führt mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Revision durch und legt der Jahreshauptversammlung darüber einen schriftlichen Bericht vor.

Die vorliegende 9. Fassung der Finanzordnung wurde am 28.11.2019 von der Jahreshauptversammlung beschlossen und tritt ab 01.01.2010 in Kraft.

 

Dresden, den 28.11.2019 gez.: Romeyke (1.Vorsitzender)